Endbenutzer-Lizenz- und Subskriptionsvereinbarung (EULA)
für die von MS GreenTec GmbH hergestellten Apps (Erweiterungen) für die ERP-Software „Microsoft Dynamics 365 Business Central“
Version 1.0 | Stand: Februar 2026
Präambel
MS GreenTec GmbH – im Folgenden MS GreenTec genannt – hat im Rahmen ihrer Software-Entwicklung Apps (Erweiterungen) – im Folgenden Produkte genannt – für die ERP-Software „Microsoft Dynamics 365 Business Central“ entwickelt, die Ihnen als Endbenutzer zur Nutzung in Form von Softwarelizenzen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Endbenutzer-Lizenz- und Subskriptionsvereinbarung (End User Licence and Subscription Agreement, im weiteren kurz „EULA“) betrifft die Überlassung der Software durch MS GreenTec, Waldenburgerstraße 15d, 09337 Hohenstein-Ernstthal („MS GreenTec“) an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Lizenznehmer“).
1. Allgemeine Lizenz-Bestimmungen
1.1 Die vorliegende EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen als Lizenznehmer und MS GreenTec. Er regelt die Nutzungsbedingungen für die von Ihnen erworbene Softwarelizenz. Die EULA gilt ausschließlich. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen MS GreenTec und dem Lizenznehmer bleibt hiervon unberührt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Lizenzvereinbarung ist jederzeit auf der Internetseite von MS GreenTec unter https://www.msgreentec.de/eula abrufbar.
1.1a Änderungen dieser EULA werden dem Lizenznehmer mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer der geänderten EULA nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Lizenznehmer das Recht, die Subskription zum Ende des laufenden Subskriptionszeitraums zu kündigen.
1.2 Die Software umfasst maschinenlesbare Computer-Programme, teilweise Quellcode sowie Dokumentationen im elektronischen Format.
1.3 Der Funktionsumfang der Software sowie Hinweise zur Benutzung werden ausführlich auf den Internetseiten von MS GreenTec dargestellt. Die Dokumentation kann unabhängig von Installation, Ingebrauchnahme oder Erwerb der Software auf den Internetseiten von MS GreenTec eingesehen werden.
1.4 Indem Sie die Software installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA einverstanden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, selbst wenn MS GreenTec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich und vorbehaltlos widersprochen, auch für den Fall, dass MS GreenTec in Kenntnis der abweichenden AGB des Lizenznehmers den Lizenzvertrag abschließt oder die Leistung vorbehaltlos erbringt. Eine stillschweigende Annahme abweichender Bedingungen durch MS GreenTec ist ausgeschlossen.
1.5 Falls Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen.
1.6 Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
2. Nutzungsbedingungen
Mit der Annahme des Vertrags gewährt MS GreenTec Ihnen als Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, auf die Dauer der aktiven Subskription befristete Lizenz zur Nutzung der Software, sofern Sie den folgenden Bedingungen zustimmen. Nach Ablauf oder Kündigung der Subskription erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
2.1 Sie sind berechtigt, die Software auf einem Server zu installieren und bestimmungsgemäß zu nutzen.
2.2 Sie sind berechtigt, Sicherungskopien der Software anzufertigen.
2.3 Sie sind berechtigt, die Software innerhalb eines einzigen Business Central Tenants (Mandantenumgebung) zu betreiben.
2.3a Jede weitere Business Central Mandantenumgebung (z. B. eine zusätzliche Produktions- oder Sandbox-Instanz) erfordert eine separate Lizenz. Ausgenommen hiervon ist eine gemäß Ziffer 2.4 erlaubte Testinstallation.
2.4 Sie sind berechtigt, die Software zu Testzwecken zu installieren (siehe hierzu Ziff. 12).
2.5 Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile der Software zu veräußern oder zu vermieten, zu verpachten oder zu verleasen.
2.6 Sie sind nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und MS GreenTec vorliegt (Reseller-Vereinbarung). Zudem ist die Lizenz nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MS GreenTec auf Dritte übertragbar.
2.7 Sie sind nicht berechtigt, Vervielfältigungen vorzunehmen, die zur bestimmungsgemäßen Benutzung dieser Software nicht erforderlich sind.
2.8 Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Beschränkung dies ausdrücklich gestattet.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Für die Beschaffenheit und Funktionalität der von MS GreenTec gelieferten Software ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige und auf der Internetpräsenz von MS GreenTec jederzeit frei abrufbare Leistungsbeschreibung der Software abschließend maßgeblich. Eine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet MS GreenTec nicht. Die Interoperabilität mit der beim Lizenznehmer vorhandenen Hard- und Software ist keine geschuldete Beschaffenheit der Software, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich kompatible Hard- und Software ausgewiesen ist.
3.2 MS GreenTec weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Software nur betrieben werden kann, wenn ihr zur Laufzeit ein Zugriff über das Internet auf die Server von MS GreenTec zum Zweck der Gültigkeitsprüfung der Lizenz ermöglicht wird. Im Rahmen dieser regelmäßigen Gültigkeitsprüfung werden folgende Daten an MS GreenTec übertragen:
Mandantenname und Modulname werden ausschließlich als SHA256-Hash-Wert übermittelt. Eine Rückidentifizierung der konkreten Bezeichnung ist durch den Hash-Wert allein nicht möglich. Der Lizenznehmer muss sich mit diesem Hash an MS GreenTec wenden, um weitere Vertragsbelange auszuhandeln.
Sollte zum Zeitpunkt der Gültigkeitsprüfung ein Versionsstand der Software eingesetzt werden, für den keine gültige Subskription vorliegt, so deaktiviert sich die Software automatisch. Eine erneute Aktivierung ist nur möglich, wenn eine neue Subskription erworben wird.
3.3 MS GreenTec ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen dieser EULA durch den Lizenznehmer zu überprüfen (Lizenzprüfung). Bei Cloud-Installationen erfolgt dies in der Regel automatisiert gemäß Ziffer 3.2. Bei On-Premises-Installationen kann MS GreenTec zusätzlich eine manuelle Lizenzprüfung durchführen. Hierzu wird der Lizenznehmer mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich informiert. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, MS GreenTec auf Anfrage die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereitzustellen (z. B. Anzahl der genutzten Mandantenumgebungen, installierte Versionsstände). Die Prüfung erfolgt auf Kosten von MS GreenTec, es sei denn, es wird eine Unterdeckung der Lizenzierung festgestellt; in diesem Fall trägt der Lizenznehmer die Kosten der Prüfung sowie die rückwirkenden Lizenzgebühren für den Zeitraum der nicht lizenzierten Nutzung.
4. Auslieferung und Installation
4.1 MS GreenTec verpflichtet sich, dem Lizenznehmer die Software in maschinenlesbarer Form zu überlassen. Teile der Software, die vom Lizenznehmer oder durch von ihm beauftragte Dritte konfiguriert und erweitert werden können, werden im Quellcode ausgeliefert. Die übrigen Teile sind durch die im Basis-System verwendete Verschlüsselungsmethode verschlüsselt.
4.2 Die kostenpflichtige Installation, Anpassung und Abnahme der Software auf einem Server kann durch MS GreenTec oder durch einen von Ihnen beauftragten Dritten erfolgen.
5. Subskription
5.1 Laufzeit und Kündigung
5.1.1 Die Subskription wird für den im Bestelldokument oder Lizenzvertrag vereinbarten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils denselben Zeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Subskriptionszeitraums schriftlich gekündigt wird.
5.1.2 MS GreenTec behält sich das Recht vor, die Subskriptionspreise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall das Recht, die Subskription zum Ende des laufenden Zeitraums zu kündigen.
5.1.3 MS GreenTec ist berechtigt, die Subskription und das damit verbundene Nutzungsrecht fristlos und außerordentlich zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer die Software entgegen Ziffer 2.5 veräußert, vermietet oder verleast, entgegen Ziffer 2.6 Unterlizenzen erteilt oder die Lizenz ohne Zustimmung auf Dritte überträgt, entgegen Ziffer 2.7 oder 2.8 unerlaubte Vervielfältigungen vornimmt oder die Software zurückentwickelt, oder entgegen Ziffer 2.3 und 2.3a die Software in mehreren Mandantenumgebungen ohne separate Lizenz betreibt. Mit Zugang der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers sofort. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software unverzüglich zu deinstallieren und alle Kopien zu löschen. Bereits gezahlte Subskriptionsgebühren werden nicht erstattet.
5.2 Cloud-Subskription
5.2.1 Solange die Subskription aktiv ist, erhalten die installierten Module Updates über die Microsoft AppSource (Marketplace für Microsoft Dynamics 365 Business Central: https://appsource.microsoft.com/en-us/marketplace/apps?product=dynamics-365-business-central).
5.3 On-Premises-Subskription
5.3.1 Der Lizenznehmer wird über verfügbare Updates informiert. Für die Installation ist der Lizenznehmer verantwortlich.
5.4 Updates
Der genaue Inhalt der Updates ist den jeweiligen Releasenotes zu entnehmen.
5.5 Drittanbieter-Software
Drittanbieter-Software ist von der Regelung dieser EULA ausgeschlossen.
5.5a Die Software von MS GreenTec wurde ausschließlich unter Verwendung von Microsoft-eigenen Technologien (Microsoft Dynamics 365 Business Central, Microsoft Windows) entwickelt. Es werden keine Open-Source-Komponenten eingesetzt.
5.6 Zahlungsbedingungen
5.6.1 Die Subskriptionsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bzw. nach automatischer Verlängerung gemäß Ziffer 5.1.1 fällig. Die Zahlungsart ergibt sich aus dem jeweiligen Rechnungsbeleg.
6. Urheberrecht
6.1 Die Software und die von der Software hergestellten Kopien sind geistiges Eigentum der MS GreenTec. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Sie sind verpflichtet, die Software wie jedes andere durch das Urheberrecht geschützte Material zu behandeln und dürfen sie nur im Rahmen der vorliegenden Lizenzvereinbarungen nutzen.
6.2 Warenzeichen sind gemäß den anerkannten Warenzeichenpraktiken anzuwenden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Warenzeichen oder Urheberrechtsvermerke („Copyrights“) aus den gelieferten Programmteilen zu entfernen.
7. Ausfuhrbeschränkungen
7.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Software oder Teile davon nicht in ein Land exportieren oder übermitteln, in das ein solcher Export durch die jeweils anwendbaren deutschen oder europäischen Bestimmungen beschränkt ist.
8. Kontakt
8.1 Sofern Sie Fragen zu der vorliegenden EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt mit MS GreenTec aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:
MS GreenTec GmbH
Waldenburgerstraße 15d
09337 Hohenstein-Ernstthal
E-Mail: info@msgreentec.de
Tel: +49 (0)157 92491517
9. Gewährleistung
9.0 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt bei Kaufleuten voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist MS GreenTec hierüber unverzüglich zu informieren. Als unverzüglich gilt die Mitteilung des Lizenznehmers, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Versäumt der Lizenznehmer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von MS GreenTec für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.
9.1 MS GreenTec gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung in der begleitenden Dokumentation entspricht.
9.2 MS GreenTec weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware völlig fehlerfrei herzustellen.
9.3 Tritt ein Programmfehler (Mangel) auf, so ist dieser in einer schriftlichen Fehlerbeschreibung so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Fehlers möglich ist (z.B. durch Vorlage der Fehlermeldungen) und ein Bedienungsfehler des Anwenders ausgeschlossen werden kann.
9.4 Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
9.5 MS GreenTec wird einen Mangel innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Mängelanzeige beheben, indem MS GreenTec nach eigener Wahl Ersatz liefert, den Mangel beseitigt oder eine bezüglich der Funktionalitäten gleichwertige Umgehungslösung anbietet. Im Rahmen dieser Nacherfüllung wird dem Lizenznehmer die um den Mangel bereinigte Software bzw. ein Patch oder Update auf demselben Wege wie die Software zur Verfügung gestellt.
9.6 Wenn der Mangel in der Systemumgebung von MS GreenTec nicht nachgestellt und analysiert werden kann, hat der Lizenznehmer nach vorheriger Absprache MS GreenTec Zugriff auf das eigene System im für die Analyse notwendigen Umfang bereit zu stellen. Eine Analyse oder Beseitigung des Mangels vor Ort beim Lizenznehmer findet nicht statt.
9.7 Schlägt die Mangelbeseitigung nach Ziff. 9.5 fehl, so kann der Lizenznehmer nach vergeblichem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist. Die in Satz 1 beschriebenen Rechte stehen dem Lizenznehmer auch dann zu, wenn MS GreenTec eine Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Lieferung einer Umgehungslösung nach Ziff. 9.5 verweigert oder wenn diese dem Lizenznehmer unzumutbar sind.
9.8 Stellt sich heraus, dass ein vom Lizenznehmer gerügter Fehler nicht auf einen von MS GreenTec zu vertretenden Sach- oder Rechtsmangel der Software zurückzuführen ist, sind MS GreenTec die hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Lizenznehmer zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Lizenznehmer die unberechtigte Rüge nicht zu vertreten hat. Ein Verschulden etwaiger vom Lizenznehmer beauftragter Dritter muss sich der Lizenznehmer wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Die nachfolgenden Regelungen begrenzen die Haftung von MS GreenTec gegenüber dem Lizenznehmer. Soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von MS GreenTec für Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
10.2 MS GreenTec übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Mängel oder unsachgemäße Installation von Fremd-Software oder durch fehlerhafte Bedienung (fehlerhafte Eingaben etc.) entstehen.
10.3 Mängelhaftungsansprüche des Lizenznehmers entfallen, wenn dieser ohne vorherige Zustimmung von MS GreenTec Änderungen an der Software vorgenommen oder durch einen Dritten hat vornehmen lassen oder die Software zu einem nicht vom Lizenzvertrag gedeckten Zweck eingesetzt wird und wenn die Änderung oder die vertragswidrige Nutzung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich sind.
10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von MS GreenTec für im Zeitpunkt des zur Verfügung Stellens der Software vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
10.5 MS GreenTec haftet für Schadensersatz unabhängig vom Rechtsgrund unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MS GreenTec nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens bis zum 3-fachen Wert der Jahreslizenz begrenzt; die Haftung für vorhersehbare mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.6 Der Lizenznehmer ist in einem ihm zumutbaren Umfang zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die Häufigkeit der Datensicherungen bestimmt der Lizenznehmer eigenverantwortlich in Ausübung der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns. Die Haftung von MS GreenTec für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die unbeschränkte Haftung in den in Ziff. 10.5 bezeichneten Fällen bleibt hiervon unberührt.
11. Rechte Dritter
11.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer geltend, dass durch die Software Rechte dieses Dritten verletzt werden, wird der Lizenznehmer MS GreenTec hierüber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er MS GreenTec eine angemessene Möglichkeit gegeben hat, die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.
11.2 Werden durch die Software tatsächlich Rechte Dritter verletzt, wird MS GreenTec nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder dem Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen oder die Software so umgestalten, dass diese nicht mehr das betroffene Recht des Dritten verletzt. Ist dies nicht möglich, gilt Ziff. 9 entsprechend.
11.3 Mängelhaftungsansprüche des Lizenznehmers bleiben unberührt.
12. Testversionen
12.1 Vor Erwerb einer Lizenz hat der eventuelle Lizenznehmer die Möglichkeit, eine kostenfreie Testversion der jeweiligen Software zu erhalten. Der Einsatz und die Verwendung einer Testversion ist zeitlich auf 30 Tage nach Erst-Installation beschränkt. Mit Ausnahme dieser zeitlichen Beschränkung entspricht die Testversion in vollem Funktionsumfang der zu lizenzierenden Software. Die Testversion ist in einer Serverumgebung anzuwenden, die weder den Arbeitsablauf des eventuellen Lizenznehmers behindert und/oder gefährdet noch die Integrität oder Sicherheit von Daten oder anderen Software-Produkten gefährdet.
12.2 Bei Testversionen ist eine Gewährleistung gem. Ziff. 9 und ein Anspruch auf Haftung gem. Ziff. 10 seitens MS GreenTec ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern innerhalb der Testphase eine kostenpflichtige Voll-Lizenz erworben wird, wandelt sich die registrierte Test-Lizenz automatisch nach Ablauf der Testphase in eine Voll-Lizenz um. Eine Neuinstallation ist zum Wechselzeitpunkt nicht erforderlich.
13. Datenschutz
13.1 MS GreenTec verarbeitet im Rahmen der Lizenzprüfung (vgl. Ziff. 3.2) ausschließlich technisch notwendige Daten in Form anonymisierter SHA256-Hash-Werte. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO findet dabei nicht statt, da durch die Hash-Werte keine Rückidentifizierung möglich ist.
13.2 Soweit MS GreenTec im Rahmen der Vertragsbeziehung (z.B. Rechnungsstellung, Support) personenbezogene Daten des Lizenznehmers oder seiner Mitarbeiter verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Näheres regelt die Datenschutzerklärung von MS GreenTec, abrufbar unter https://www.msgreentec.de/privacy.
13.3 Der Lizenznehmer ist für die datenschutzkonforme Nutzung der Software in seinem eigenen Bereich eigenverantwortlich. Insbesondere hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software verfügt.
13.4 Nach Ablauf oder Kündigung der Subskription deaktiviert sich die Software automatisch; eine weitere Datenverarbeitung durch die Software findet nicht mehr statt. Im System des Lizenznehmers gespeicherte Daten verbleiben in seiner Verantwortung. MS GreenTec übernimmt keine Gewähr auf den Erhalt dieser Daten nach Vertragsende. Entscheidet sich der Lizenznehmer zur Deinstallation der Software, liegt die damit verbundene Datenlöschung in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Daten, die MS GreenTec im Rahmen der Vertragsbeziehung gespeichert hat (z. B. für Rechnungslegung und Buchhaltung), werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.
14.2 Diese Vereinbarung enthält alle Absprachen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform; ausgenommen sind Änderungen dieser EULA, für die das Verfahren gemäß Ziffer 1.1a gilt. Dies betrifft auch die Abänderung der Schriftformklausel.
14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten Zwickau, Deutschland. Diese Regelung gilt auch für internationale Lizenznehmer, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes entgegenstehen.
14.4 Es gilt deutsches Recht.
15. Abtretung
15.1 MS GreenTec ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser EULA auf einen Rechtsnachfolger (z. B. im Falle einer Unternehmensübertragung, Fusion oder Umstrukturierung) zu übertragen. Der Lizenznehmer wird hierüber rechtzeitig informiert und hat in diesem Fall das Recht, die Subskription zum Ende des laufenden Subskriptionszeitraums zu kündigen, sofern die Übertragung für ihn unzumutbar ist.
15.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser EULA ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MS GreenTec auf Dritte zu übertragen.
16. Höhere Gewalt
16.1 MS GreenTec haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von MS GreenTec liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyberangriffe auf die Infrastruktur Dritter sowie Störungen oder Ausfälle von Cloud-Diensten und Rechenzentren Dritter, insbesondere der Microsoft Azure- und Microsoft 365-Infrastruktur, auf die MS GreenTec keinen Einfluss hat.
16.2 MS GreenTec wird den Lizenznehmer über das Vorliegen einer solchen Störung unverzüglich informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Leistungsfähigkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten; Ansprüche des Lizenznehmers auf Schadensersatz oder Minderung sind in diesem Zeitraum ausgeschlossen.